Möchte die Erbengemeinschaft allerdings auch das Potenzial der Immobilie bewerten lassen - beispielsweise weil ein Erbe erwägt, die Immobilie zu übernehmen und die anderen auszuzahlen - dann sollte ein neutraler Bau- und Wertgutachter mit der Wertermittlung beauftragt werden.
Der Unabhängige beurteilt nicht nur den Ist-Zustand, sondern kann auch die zukünftigen Ausgaben für Nachrüstpflichten und notwendige Sanierungsmaßnahmen exakt beziffern.
Quelle: Verband privater Bauherren e.V.